Knorpelschaden

"Das Knorpelgewebe dient der Stossdämpfung während der Belastung und ermöglicht ein reibungsarmes Gleiten der Gelenkpartner bei der Kniegelenkbewegung."

Der Gelenkknorpel (hyaliner Knorpel) bedeckt die knöchernen Anteile des Oberschenkels und des Schienenbeins im Kniegelenk. Knorpelschäden können einerseits durch eine Verletzung/Unfall entstehen. Häufiger findet sich ein Knorpelschaden als Folge eines Verschleißleidens mit zunehmendem Alter, z.B. bei Fehlbelastungen infolge einer Achsabweichung des Beines oder einer Kniegelenkinstabilität, z.B. nach einem Kreuzbandriss.

Bei einem Knorpelschaden gibt der Patient meist Schmerzen bei Belastung, Bewegung und manchmal sogar in Ruhe. Das Gelenk reagiert mit Flüssigkeitseinlagerung (Erguss) und lässt dieses anschwellen. Wird ein abgesprengtes Knorpelstück eingeklemmt, so kann dies zu schmerzhaften Bewegungseinschränkungen führen und weiteren Knorpelschaden verursachen.

Eine Diagnose von Knorpelschäden ist mittels einer Magnet- resonanztomographie (MRT) möglich. Hochgradige Knorpelschäden und die Arthrose des Kniegelenkes lassen sich über indirekte Zeichen auch im Röntgenbild erkennen. Die exakte Beurteilung erfolgt jedoch erst in der Arthroskopie / Kniespiegeleung. Findet sich ein Knorpeldefekt bei der Kniespiegelung, so wird dieser zunächst nach seiner Lage, seiner Ausdehnung und der Tiefe beurteilt (Klassifikation nach Outerbridge).

 

Grundsätzlich werden vier Schweregrade des Knorpelschadens unterschieden:

  • Grad 1: Erweichung des Knorpels
  • Grad 2: Aufregung der Knorpeloberfläche
  • Grad 3: Kraterförmiger Defekt des Knorpels
  • Grad 4: Fehlen der gesamten Knorpelschicht bis zum Knochen

 

KONSERVATIVE THERAPIE:

Bei einem akuten (traumatischen) Knorpelschaden ist in der Regel eine operative Behandlung mit Arthoskopie des Kniegelenkes angezeigt. Bei einem Verschleißbedingten Knorpelschaden sollten die Beschwerden anfangs konservativ behandelt werden.

Die konservative Behandlungsmöglichkeiten hängen von den Beschwerden des Patienten, dem klinischen Befund, den Ansprüchen des Patienten und dem Patienten selbst, bzw. seinem äußeren Erscheinungsbild (Übergewicht, Fehlstellung der Beine, Fußfehlstellung, etc.) ab. Hierzu gehören folgende Therapiemaßnahmen:

  • Physiotherapie
  • Gelenkinjektionen mit Cortison
  • Gelenkinjektionen mit Hyaluronsäure / Platelet-Rich Plasma (PRP)
  • Bandagen / Orthesen
  • Einlagen
  • Medikamentöse Schmerztherapie
  • Akupunktur
  • Gewichtsreduktion

 

OPERATIVE THERAPIE:

Die exakte Beurteilung eines Knorpelschadens erfolgt in der Kniegelenkspiegelung. Hierbei kann der gesamte Knorpelüberzug des Gelenkes inspiziert werden. Zusätzlich erfolgt die Untersuchung durch einen Tasthaken. Findet sich ein Knorpeldefekt, so wird dieser zunächst nach seiner Lage, seiner Ausdehnung und der Tiefe beurteilt. In Abhängigkeit von der Schädigung stehen unterschiedliche Operationsverfahren zur Verfügung:

  • Gelenksäuberung (Débridement)
  • Microfracture-Technik
  • Abrasionsarthroplastik
  • Knorpel-Knochen-Transplantation (OATS)
  • Knorpelzell-Züchtung (Knorpel-Matrix Transplantation)
  • Knorpelregeneration (Stammzellen-Techniken)

Für alle hier dargestellten Knorpelersatzverfahren gilt, dass der Erfolg wesentlich davon abhängt, ob die folgenden Grenzen berücksichtigt werden:

  • Kein Übergewicht,
  • Keine gegenüberliegenden Knorpelschäden
  • Gerade oder korrigierbare Beinachse
  • Stabiles oder stabilisierbares Kniegelenk
  • Kein hochgradiger Verschleiß (Arthrose)
  • Keine Gelenkentzündung (z.B. Rheuma)
  • Keine hochgradige Meniskusschädigung

Prinzipiell gilt, das Begleiterkrankungen des Kniegelenkes welche mitursächlich für den Knorpelschaden sind, mitbehandelt werden mussen. Hier kann mann denken an Achsabweichung des Beines (O-Bein: genu varum, X-Bein: genu valgum), ein instabiles Kniegelenk (z. B. nach einem Kreuzbandriss).

 

NACHBEHANDLUNG:

Je nach Verfahren (siehe oben) wird die Nachbehandlung geplant. Bei einer Gelenksäuberung / Debridement, bedarf es der Teilbelastung des Beines an Unterarmgehstützen für 3-5 Tage, bei mehr aufwendigeren Operationsverfahren kann eine Teilbelastung oder Entlastung für 6 Wochen erforderlich sein. Begleitend erfolgt eine orale Schmerztherapie mit entzündungshemmenden Medikamenten, eine medikamentösen Thromboseprophylaxe (bis zur Vollbelastung) und krankengymnastischen Behandlung.

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