Krallen- und Hammerzehen

"Krallenzehen sind durch eine kontrakte Beugefehlstellung im Endgelenk charakterisiert, bei Hammerzehen ist die abnorme Beugestellung im Mittelgelenk."

Krallen- und Hammerzehen kommen einzeln vor, oder können bei mehreren Zehen gleichzeitig vorhanden sein. Sie sind häufig die Folge eines Spreizfußes, seltener von schweren Fuß- oder Unterschenkelverletzungen. Auch in Verbindung mit einem Hallux valgus können Hammer- und Krallenzehen auftreten.

Bei schon länger andauernden Fehlstellungen entstehen durch die anhaltende mechanische Reizung z.B. in engen Schuhen häufig schmerzhafte Schwielen (Hühneraugen) über dem gebeugten Mittelgliedgelenk. Gelegentlich kommt es zu einer Überlagerung von verschiedenen Zehen.

 

KONSERVATIVE THERAPIE:

Die zunehmende Verkrümmung und Kontraktur der Zehen kann häufig trotz konsequent durchgeführter  konservativer Maßnahmen wie Zehengymnastik, Polsterung, Einlagenversorgung und das Tragen von offenen weiten Schuhen die Verschlechterung nicht immer aufgehalten werden, so dass bei Zunahme der Veränderungen mit begleitend fortbestehenden Beschwerden und Einschränkungen beim Tragen von Schuhen eine Operation erforderlich ist.

 

OPERATIVE THERAPIE:

Das Ziel der Operation ist die Korrektur der Fehlstellung und der bestehenden Versteifung, sowie die Entlastung der Sehnenspannung. Meist kann dies nur durch eine Verkürzung der Knochenstrecke der Zehen erreicht werden. Folgende Operationsmethoden haben sich etabliert:

  • Operation nach Hohmann (Resektionsarthroplastik),
  • Operation nach Weil (gelenkerhaltende Verschiebeosteotomie)
  • Operative Korrektur durch Beugesehnenumlenkung

 

NACHBEHANDLUNG

Der Fuß soll für 6 Wochen in Abhängigkeit vom operativen Eingriff teilbelastet werden an 2 Gehhilfen. Wichtig ist das Tragen geeigneter weiter und bequemer Schuhe. Hilfsmittel wie z. B. Stabilisierungsverbände oder spezielle Schienen können erforderlich sein. Die sportliche Belastung des betroffenen Fußes ist ab 6-8 Wochen nach der Operation möglich.

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